Skurril, kurios, überflüssig … Satiriker können es auch nicht besser! Anbei findest du 12 echte Vorschriften.
Die absurdesten Verwaltungsvorschriften – hier ist unser Ranking.
1. „Die einmalige Zahlung wird jedem Berechtigten nur einmal gewährt.“
2. „Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.“
3. „Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne persönliche Angaben nicht weiterbearbeitet werden.“
4. „Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.“
5. „Stirbt ein Bediensteter während der Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“
6. „Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“
7. „Besteht ein Personalrat aus einer Person, dann erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.“
8. „An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.“
9. „Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.“
10. „Nach Beginn der Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen.“
11. „Beim Erreichen des Gipfels sind die Gehbewegungen selbstständig einzustellen.“
12. „Ab einer Wassertiefe von 1.20 m hat der Soldat selbstständig Schwimmbewegungen aufzunehmen. Die Grußpflicht entfällt.“
Quellen:
https://rp-online.de/leben/beruf/noch-mehr-kurioses-beamtendeutsch_iid-23671967#19
https://pstt.de/forschung/uni/bund.pdf
